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Gewährleistung von Baby Jogger

GEWÄHRLEISTUNG / LEBENSLANGE GARANTIE

Die Erstnutzer eines Kinderwagens von Baby Jogger® erhalten eine lebenslange Garantie auf Produktionsfehler beim Kinderwagengestell für die gesamte Nutzungsdauer. Daneben hat der Käufer des Kinderwagens die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer, die durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Näheres hierzu finden Sie nachfolgend: 
 
I – GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE DES KÄUFERS

Bei Käufen in Deutschland hat der Käufer eines Kinderwagens oder anderer Produkte von Baby Jogger bei Mängeln, die bereits bei Übergabe des Produktes an den Käufer vorhanden waren, gegen den jeweiligen Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Lieferung des betroffenen Produktes an den Käufer.    

II – LEBENSLANGE GARANTIE VON BABY JOGGER AUF KINDERWAGENGESTELLE

Die NWL Germany GmbH, Albert-Einstein-Ring 17, 22761 Hamburg ("Baby Jogger®"), räumt eine lebenslange Garantie auf Produktionsfehler (d.h. Fehler, die während des Produktionsprozesses aufgetreten sind) beim Kinderwagengestell für Käufe in Deutschland ab dem Tag des Kaufvertragsschlusses ein. "Lebenslang" bedeutet, dass die zuvor genannten Fehler für die gesamte Zeit der Nutzung des Kinderwagens durch den Erstnutzer für Kinder innerhalb der in der Bedienungsanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze abgedeckt sind. Der Erstnutzer muss im Besitz des Original-Kaufbelegs sein. Vorausgesetzt ist eine sachgemäße Verwendung, Handhabung und Pflege des Kinderwagens gemäß der Bedienungsanleitung. Für den Fall, dass der Erstnutzer einen Fehler am Kinderwagengestell entdeckt, der von der Lebenslangen Garantie abgedeckt ist, muss er seinen daraus folgenden Garantieanspruch innerhalb von 20 Jahren ab dieser Entdeckung gegenüber Baby Jogger® geltend machen, damit dieser Anspruch nicht verjährt.       

Diese Lebenslange Garantie gilt nicht bei:
o Korrosion oder Rost;
o Schäden durch fehlerhafte Installation oder Montage von Teilen oder Zubehör von Dritten;  
o Vorsätzliche Schäden oder Schäden, die auf Missbrauch, Unfall, Fahrlässigkeit oder Schäden durch die Benutzung auf Treppen oder Rolltreppen zurückzuführen sind;       
o Reparaturversuchen durch nicht autorisierte Personen oder Händler; für Informationen über autorisierte Personen wenden Sie sich bitte an den Baby Jogger Kundendienst unter https://www.babyjogger.eu/kontakt   
o Gewerblicher Nutzung.

Bedingungen für die Inanspruchnahme der Lebenslangen Garantie:
o Vorlage des Original-Kaufbelegs durch den Erstnutzer;
o Vorlage der Seriennummer und des Herstellungsdatums, die auf dem Rahmen des Kinderwagens zu finden sind;
o Ansprüche aus der Lebenslangen Garantie müssen dem Kundendienst von Baby Jogger unter https://www.babyjogger.eu/kontakt  gemeldet werden, unter Vorlage des Kaufbelegs, der Seriennummer, des Herstellungsdatums und einer aussagekräftigen Beschreibung des Produktionsfehlers, einschließlich relevanter Bilder und/oder Videos;  
o Im Falle von Produktionsfehlern beim Kinderwagengestell, die die oben genannten Anforderungen erfüllen ("Gültiger Garantieanspruch"), wird Baby Jogger® dem Erstnutzer einen vorausbezahlten Versandaufkleber für die Rücksendung des defekten Kinderwagens zur Verfügung stellen; 
o Soweit Gültige Garantieansprüche außerhalb des Landes, in dem der Kinderwagen gekauft wurde, geltend gemacht werden, gehen die möglicherweise zusätzlich anfallenden Versandkosten für die Rücksendung des Kinderwagens zu Lasten des Kunden; 
o Im Falle Gültiger Garantieansprüche ersetzt Baby Jogger® nach eigener Wahl entweder die defekte Komponente oder den gesamten Kinderwagen.

HINWEIS AN KÄUFER EINES KINDERWAGENS VON BABY JOGGER®: Die eingeräumte Lebenslange Garantie von Baby Jogger® als Hersteller des Kinderwagens besteht neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten des Käufers gegenüber dem Verkäufer des Kinderwagens, d.h. die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers aus dem Kaufvertrag werden hierdurch weder berührt noch eingeschränkt und können daher in vollem Umfang geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder diese Lebenslange Garantie gegenüber Baby Jogger® in Anspruch genommen wird.   

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